Weg zum Seminar
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Inhalt
Der Weg zur Teilnahme für Personalräte an einer Bildungsveranstaltung nach § 46 Abs. 6 BPersVG i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. § 42 Abs. 5 LPVG NW
1. Schritt: Seminarauswahl
Aus dem Bildungsprogramm wählt der Personalrat für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus.
2. Schritt: Ordnungsgemäße Beschlussfassung
Der Personalrat lädt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn zu einer Personalratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP Beschlussfassung über die Entsendung von Personalratsmitgliedern nach § 46 Abs. 6 BPersVG enthalten:
a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum
Seminar "BR I" vom 01.07. – 05.07.2013 in Bielefeld
b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum
Seminar "Die Einigungsstelle" am 11.06.2013 in Dortmund
Auf der Personalratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach § 46 Abs. 6 BPersVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Personalratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: Jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat).
3. Schritt: Mitteilung an den Dienststellenleiter
Der Personalrat teilt den Entsendungsbeschluss dem Dienststellenleiter mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn mit.
4. Schritt: Anmeldung
Der Personalrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den Personalrats- Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, an Arbeit und Leben DGB/VHS NW.
5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW
a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift.
b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleginnen und Kollegen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben mit Wegbeschreibung und Hotelprospekt.
6. Schritt: Seminarteilnahme
Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale braucht ihr euch nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit der Dienststelle nach Ende des
Seminars ab.