Weg zum Seminar
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Inhalt
Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder
an einer Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
1. Schritt: Seminarauswahl
Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratgremium für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus.
2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss
Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG enthalten:
a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum
Seminar »BR I« vom 22.11. - 26.11.2021 in Wesel
b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum
Seminar „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ vom 27.09. - 01.10.2021 in Essen
Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat).
Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen.
3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber
Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit.
4. Schritt: Anmeldung
Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den BR- Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, an Arbeit und Leben DGB/VHS NW.
5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW
a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleg*innen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift.
b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleg*innen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben.
6. Schritt: Seminarteilnahme
Die Kolleg*innen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale braucht ihr euch nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab.