
Katharina Homann-Kramer
Bildungsreferentin
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Fon: 0211 - 938 00 35
Fax: 0211 - 938 00 25
Betriebliche Interessenvertretungen sind in ihrer täglichen Arbeit auf eine hohe Konfliktlösungskompetenz angewiesen. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, z.B. zwischen Beschäftigten, zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen einzelnen Beschäftigten und Abteilungen (z.B. Mobbing, Intrigen, gegenseitige Behinderung bei der Arbeit), aber auch zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der Betriebsleitung oder auch innerhalb des eigenen Gremiums.
Mediation hat sich zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da sie die Interessen aller Beteiligten einzubeziehen versteht. Mit Hilfe einer neutralen Person (des Mediators/der Mediatorin), die das strukturierte Mediationsverfahren anleitet, erarbeiten die Streitenden eine selbstverantwortliche Lösung für ihre Probleme und Konflikte. Mediation unterstützt die Parteien auf dem Weg zu einer optimalen Lösung, die den Bedürfnissen und Interessen aller Rechnung trägt. Gerade wenn die Streitenden darauf angewiesen sind, auch nach einem Konflikt miteinander arbeiten zu können, bietet nur das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaften und einvernehmlichen Lösung.
Durch das neue Mediationsgesetz wird Mediation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt dazu, in allen Bereichen des betrieblichen Konfliktmanagements kompetent und souverän agieren zu können.
Konflikte durch Konsens lösen!
Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Stunden und besteht aus sechs Seminarbausteinen von je drei Tagen.
Für die erfolgreich durchlaufene Ausbildung und Teilnahme an allen Seminarbausteinen wird das Zertifikat „Mediator/Mediatorin (Arbeit und Leben)“ erteilt, das sich an den Vorgaben des neuen Mediationsgesetzes orientiert.
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung zum zertifizierten Mediator/zur zertifizierten Mediatorin auf der Grundlage des Mediationsgesetzes. Um später die Bezeichnung „zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin“ zu führen, ist die Durchführung einer Fallsupervision zu einem selbst bearbeiteten Fall erforderlich.
Im Anschluss an die Ausbildung wird dazu ein zusätzliches Supervisionsseminar angeboten.
Lehrmethoden sind einführende Vorträge, praktische Übungen, Kleingruppen- und Einzelübungen, Selbst- und Videoanalysen.
Bereits vom ersten Tag an sammeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Erfahrungen an Hand von Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis. In den Bausteinen der Ausbildung werden theoretische und praxisbezogene
Kenntnisse zur Qualifikation und Zertifizierung vermittelt.
Der erste Seminarbaustein findet vom 31.05. - 02.06.2021 in Meschede statt.
Die weiteren Termine und Seminarorte für die Jahre 2021 und 2022 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmer*innen abgesprochen.
Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 19.04.2021.
Die Seminarpauschale beträgt 5.400,00 Euro. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale.
Angela Bonn
Zertifizierte Mediatorin
Jürgen Heimes
Zertifizierter Mediator,
Systemischer Berater,
Volljurist
Die Teilnahme an der Ausbildung ist möglich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 42 Abs. 5 LPVG, § 46 Abs.6 BPersVG und § 179 Abs. 4 SGB IX.
Für weitere Fragen und Informationen: Katharina Homann-Kramer, Tel. 0211-93800-35, Mobil 0160-90126175, Mail: homann-kramer(at)aulnrw.de
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