Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
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Inhalt
Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt gestalten und mitbestimmen
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG
Seminarinhalte:
- Technologische Entwicklungstrends - Ethische Fragen von KI in der Arbeitswelt - Rechtliche Rahmenbedingungen bei Datenschutz und Mitbestimmung - Einsatz von KI bei personellen Maßnahmen - Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI - Anforderungen an KI bei der Mensch-Roboter-Kollaboration
Beschreibung
In Zusammenarbeit mit der Ruhr Universität Bochum, Kompetenzzentrum HUMAINE Transfer-Hub der Metropole Ruhr für die humanzentrierte Arbeit mit KI (HUMAINE)
Der Einfluss von künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt wird in den nächsten Jahren rasant an Bedeutung gewinnen. Die Chancen, Risiken und Folgen werden aber unterschiedlich bewertet.
Gehen Arbeitsplätze verloren? Übernehmen Algorithmen die Steuerung von Arbeitsabläufen und Personalentscheidungen? Wird die Arbeitswelt humaner? Wie objektiv ist KI? Was bedeutet KI für die betriebliche Mitbestimmung? Wo setzt die Mitbestimmung bei der Programmierung von KI-Systemen an?
Diese Fragen werden die Arbeit von Betrieblichen Interessenvertretungen beschäftigen, denn anders als bei vorherigen technischen Innovationen muss die Beteiligung und Mitbestimmung bei der Einführung von KI direkt am Anfang beginnen.
Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit dem neuen Kompetenzzentrum HUMAINE an der Ruhruniversität Bochum statt.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 520,00 |
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Übernachtung | 129,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 231,00 |
Summe | 880,00 |