Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
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Inhalt
Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
Aktuelle und wichtige Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG
Seminarinhalte:
- Datenschutz - BEM-Akte - Abgrenzung Krankenrückkehrgespräche und BEM-Gespräche - Kündigungsschutz - Nicht-Teilnahme am BEM-Gespräch arbeitsrechtliche Konsequenzen - Mitbestimmung und Informationsrechte - Integrationsteam im BEM
Beschreibung
Um sich rechtssicher im Thema BEM bewegen zu können, muss die Betriebliche Interessenvertretung die aktuelle Rechtsprechung kennen.
Die gesetzliche Regelung hat nur wenige Vorgaben. Erst durch die Rechtsprechung werden sowohl viele individualrechtliche Fragen als auch Fragen zu Mitbestimmung und Informationsrechten der Betrieblichen Interessenvertretung geklärt.
Das Seminar erläutert anhand wichtiger und aktueller Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte die nachfolgend genannten Themen.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 520,00 |
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Übernachtung | 95,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 220,00 |
Summe | 835,00 |
Kontakt:
Email: homann-kramer@aulnrw.de
Telefon: 0211 - 938 00 -35
Fax: 0211 - 938 00 -27