Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
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Inhalt
Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG
Seminarinhalte:
- Allgemeiner Teil: - Rechtsprechende Organe der EU - Wie kommt ein Fall vor den EuGH? - Wie werden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt? - Was sind die wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen im Arbeitsrecht? - Teilnahme an einer Verhandlung des EUGH - Rechtsprechung: - Zulässigkeit von Befristung im Rentenalter - Bezugnahmeklauseln bei Betriebsübergängen - Kopftuchverbot - Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer - ja oder nein?
Beschreibung
Datenschutzgrundverordnung, Gurkenverordnung, Altersdiskriminierung & Co. - zunehmend beeinflussen europäisches Recht und europäische Rechtsprechung Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. Urteile, die in Luxemburg gesprochen werden, können massive Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte haben. Damit Betriebliche Interessenvertretungen geltendes Recht umsetzen können, ist die Kenntnis europäischer Rechtsprechung von großer Bedeutung. Nur so können sie tragfähige Strategien entwickeln und Handlungsmöglichkeiten nutzen, um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich zu vertreten.
In unserem Seminar werden die für Betriebliche Interessenvertretungen wichtigsten europarechtlichen Zusammenhänge vermittelt. Durch die Teilnahme an einer Verhandlung des EuGH werden diese auch in der Praxis hautnah erlebt. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vorgestellt und vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die betriebliche Praxis diskutiert.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1100,00 |
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Übernachtung | 333,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 392,00 |
Summe | 1825,00 |
Kontakt:
Zusätzliche Informationen
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