Programm 2019 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (PDF Download)
Programm 2019 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (PDF Download)
Seminarempfehlungen
BR II: Beteiligungsrechte des Betriebsrats
ab 02.03.2020, Landhotel Goldener Acker, Morsbach
Clever in Rente 2: Was ist möglich vor der Rente?
ab 04.03.2020, Welcome Hotel Wesel, Wesel
Ängste, Zwänge, Schizophrenie und Co. - Psychisch erkrankte Menschen
ab 10.02.2020, Tryp CentrO Oberhausen, Oberhausen
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG
- Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung und die Bedeutung des BEM - Rechte und Pflichten der Beteiligten - Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM - Stufenweise Wiedereingliederung als Mittel des BEM - BEM nach § 167Abs. 2 SGB IX - Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz und der Schwerbehindertenvertretung - Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats, bzw. der Schwerbehindertenvertretung nach § 167Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach BetrVG/BPersVG/LPVG - Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM - Einigungsstellenverfahren
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet - wenn die betroffene Person zustimmt - ein BEM durchzuführen. Ziel des BEM ist, zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden.
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 750,00 |
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Übernachtung | 198,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 277,00 |
Summe | 1225,00 |