Programm 2019 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (PDF Download)
Programm 2019 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (PDF Download)
Seminarempfehlungen
Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement - Ausbildung
ab 04.03.2020, Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund
Projektmanagement für Betriebliche Interessenvertretungen
ab 02.03.2020, IntercityHotel Duisburg
Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats
ab 03.03.2020, Ringhotel Katharinenhof, Unna
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG
- Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung - Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft - Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz - Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung - Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA) - Schwerpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Bitte bringen Sie zum Seminar wenn möglich eine aktuelle Ausgabe der Arbeits- und Sozialordnung von Michael Kittner (Bund-Verlag) mit.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Sie ist aber nur dann langfristig nützlich, wenn die Interessenvertretung und die Belegschaft aktiv beteiligt sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über
- die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
- die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft
- die möglichen Verfahren für die Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und klären häufig vorkommende Fragen. Diese betreffen beispielsweise die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Zudem erfahren die Teilnehmenden, welche Chancen sich durch solche Maßnahmen für Betriebe ergeben.
Darüber hinaus lernen sie, wie sie ein Konzept für den Betrieb, bzw. die Dienststelle und eine entsprechende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung entwerfen.
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 750,00 |
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Übernachtung | 188,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 322,00 |
Summe | 1260,00 |