Seminare für Betriebsräte
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Inhalt
Seminare für Betriebsräte
Seminarempfehlungen
Ängste, Zwänge, Schizophrenie und Co. - Psychisch erkrankte Menschen
ab 20.05.2019, Welcome Hotel Meschede, Meschede
AuT I: Arbeits- und Tarifvertragsrecht I - Grundlagenseminar
ab 08.04.2019, Landhotel Goldener Acker, Morsbach
Arbeit 4.0 - Möglichkeiten nutzen, Grenzen setzen
ab 11.03.2019, Mercure Hotel MOA Berlin
BR II: Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Termin
06.05.2019 - 10.05.2019Ort
Ardey Hotel, WittenSeminarinhalte:
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen - Vorläufige personelle Maßnahmen - Kündigungen - Grundzüge des Kündigungsschutzgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes - Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit - Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht
Bitte mitbringen
Bitte bringen Sie zum Seminar, wenn möglich, eine aktuelle Ausgabe der Arbeits- und Sozialordnung von Michael Kittner (Bund-Verlag) mit.
Beschreibung
Kündigung, Versetzung, Einstellung - betriebliche Personalentscheidungen verändern den Arbeitsalltag von Beschäftigten oft in erheblichen Maße. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie bei Einstellungen oder Versetzungen von Beschäftigten muss der Betriebsrat beteiligt werden. Auch bei Kündigungen geht es nicht ohne den Betriebsrat. Dabei sollte der Betriebsrat immer strategisch denken, aber auch einzelnen beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Im Seminar wird gemeinsam diskutiert, welche Handlungsmöglichkeiten das Gremium und die bzw. gekündigte Beschäftigte bei einer Kündigung haben. Dabei wird insbesondere auf Widerspruchsgründe, das Kündigungsschutzgesetz sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz eingegangen. Zudem wird der Frage nachgegangen, welche Rolle das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei spielt. Streitigkeiten bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen enden nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Zum Seminar gehört deshalb der Besuch einer Gerichtsverhandlung, inklusive der Vor- und Nachbereitung durch die zuständige Arbeitsrichterin bzw. den zuständigen Arbeitsrichter.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 980,00 |
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Übernachtung | 296,00 |
Tagungsstättenpauschale* | 384,00 |
Summe | 1660,00 |
Kontakt:
Zusätzliche Informationen
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