
Katharina Homann-Kramer
Bildungsreferentin
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Fax: 0211 - 938 00 25
Nach längerer Krankheit zurück an den Arbeitsplatz – Das ist oft eine große Herausforderung.
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchlaufen Arbeitnehmer*innen, wenn sie nach längerer Abwesenheit durch Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkommen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Das ist rechtlich im neunten Sozialgesetzbuch verankert.
Ziele des Eingliederungsprozesses sind die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen. Doch wie kann das gelingen? Eine fachkundige und umfassende Begleitung ist die Grundlage für einen erfolgreichen und reibungslosen Ablauf im Eingliederungsprozess. Eingliederungsbegleiter*innen benötigen rechtliches Wissen, Kommunikations- und Beratungskompetenz und Einfühlungsvermögen sowie Kenntnisse über Prävention und Rehabilitation und über unterschiedliche Leistungen der Rehaträger und Integrationsämter.
Arbeit und Leben NRW bietet seit vielen Jahren eine Ausbildung zur Eingliederungsberatung im Betrieb an.
Bei dieser Qualifizierungsreihe haben wir die neuesten rechtlichen und betrieblichen Entwicklungen und Anforderungen – auch zum Thema Rehabilitation und Prävention – berücksichtigt und das Konzeptaktualisiert und angepasst. Die Teilnehmer*innen lernen
❚ professionell anzusprechen und zu begleiten,
❚ Verfahren und Maßnahmen zur Eingliederung fachkundig und rechtssicher einzuleiten,
❚ interne und externe Akteurinnen und Akteure zu vernetzen, um den Einbezug von Reha- und Inklusionsleistungen effektiv zu steuern,
❚ die Qualität der Verfahrensschritte zu evaluieren und zu optimieren und
❚ wie Beschäftigungsverhältnisse durch Arbeitsgestaltung, Weiterbildung und Gesundheitsprävention gesichert werden können.
Die Ausbildung richtet sich an alle am BEM Beteiligten wie Betriebliche Interessenvertretungen, Personalverantwortliche, Mitglieder in Integrationsteams und knüpft an die eigene Arbeit im Betrieb an.
Sie besteht aus vier dreitägigen Modulen und schließt mit einem Abschlusskolloqium ab. Das Abschlusskolloqium findet unter Beteiligung von Frau Prof. Dr. Niehaus, Lehrstuhl Arbeit und Rehabilitation an der Universität zu Köln statt.
Modul I –Recht
❚ Arbeits-, sozial- und inklusionsrechtliche Grundlagen des BEM
❚ Ziele und Nutzen des BEM
❚ Wirtschaftliche Aspekte im BEM
❚ Prozessablauf
❚ Aufgaben der BEM-Akteure
❚ Datenschutzorganisation im BEM
❚ Mitbestimmung der Interessenvertretung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Aktuelle Rechtsprechung
Modul II –Eingliederung
❚ Körperliche und psychische (Langzeit-)Erkrankungen: Dynamik und Auswirkungen
❚ Anforderungs-/Fähigkeitsanalyse
❚ Eingliederungsgespräche
❚ Wiedereingliederungsmaßnahmen
❚ Gefährdungsbeurteilung
❚ Beteiligung der Führungs- und Fachkräfte
❚ Arbeitsgestaltung im BEM
❚ Gestaltungsregelungen für psychisch Beeinträchtigte
❚ Verlaufs- und Ergebnisdokumentation
❚ BGM und BEM
Modul III –Leistungen
❚ Eingliederungsplanung und Beteiligung der Rehaträger
❚ Schnittstelle Rehabilitation und BEM
❚ Leistungen der Rehabilitationsträger
❚ Teilhabeleistungen der Integrationsämter
❚ Unterstützungsangebote der Integrationsfachdienste
❚ Vernetzung mit stationären und ambulanten Leistungserbringern
Modul IV –Beratungsrolle und Kompetenzen
❚ Rollen, Aufträge und Werte der Eingliederungsberaterinnen und -berater
❚ Fall- und Übergangsmanagement
❚ Beratungsgespräche und Konfliktmanagement im BEM
❚ Zusammenarbeit im Integrationsteam
❚ Einführung, Evaluation und Organisationsentwicklung des BEM
Abschlusskolloquium
❚ Präsentation der eigenen BEM-Arbeit im Betrieb
❚ Supervision
❚ Zertifizierung
1. Modul
31.05. - 02.06.2021 in Dortmund
2. Modul
18.08. - 20.08.2021 in Dortmund
3. Modul
29.09. - 01.10.2021 in Dortmund
4. Modul
15.11. - 17.11.2021 in Dortmund
Abschlusspräsentation + Zertifikatsübergabe
14.12. - 15.12.2021 in Köln
Kosten
Die Gesamtseminarpauschale beträgt 4.500,00 EUR. Hinzu kommen 198,00 EUR für Übernachtung und 292,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale in
Dortmund und 108,00 EUR für Übernachtung und 255,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale in Köln.
Ein Angebot gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 46 Abs. 6 BPersVG.
Tagungsstätten
Mercure Hotel Severinshof Köln City
Severinstraße 199
50676 Köln
Park Inn by Radisson Köln City West
Innere Kanalstraße 15
50823 Köln
Tel.: 02 21 - 57 01 -0
Werner Feldes, Supervisor (SG), Organisationsberater, Fallmanager
Donata Wilutzki, Dipl. Psychologin und Beraterin
Irene Husmann, Juristin (LL.M.), Disability Managerin (CDMP)
Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation
Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben NRW
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