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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub - Fünf Tage für Ihre Weiterbildung

Der Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterzubilden.

Das Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz NW (AwbG) regelt Umfang, Inhalte und Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen.

Ein Recht, dass Sie für Ihre Weiterbildung in Anspruch nehmen sollten.

Eine Reihe örtlicher Arbeitsgemeinschaften bietet Seminare an, für die Sie die Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beantragen können. Zum Beispiel Arbeit und Leben Gelsenkirchen, Herford, Schwerte oder das Regionalbüro Berg-Mark.

Wie Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen und was dabei zu beachten ist, kurz, alles rund um den Bildungsurlaub finden Sie unter www.bildungsurlaub.de.

Natürlich stehen auch wir Ihnen gerne bei Fragen zum Bildungsurlaub und zu unseren Angeboten zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen


Gerda Krug

Pädagogische Mitarbeiterin
Betriebliche Interessenvertretung, Bildungsurlaub, Frauenbildung

Mail: krug@aulnrw.de
Fon: 0211 - 938 00 19
Fax: 0211 - 938 00 27


Anke Gumprich


Verwaltungsmitarbeiterin
Betriebliche Interessenvertretung

Mail: gumprich@aulnrw.de
Fon: 0211 - 938 00 17
Fax: 0211 - 938 00 27


Silke Abdellattif

Verwaltungsmitarbeiterin
Betriebliche Interessenvertretung

Mail: abdellattif@aulnrw.de
Tel.: 0211-93800 18
Fax: 0211-93800 27