Kontakt

Claudia Bednarski
Bildungsreferentin
Mail schreiben
Fon: 0211 - 938 00 24
Fax: 0211 - 938 00 29

Marie-Cornelia Scholz
Bildungsreferentin
Mail schreiben
Fon: 0211 - 938 00 23
Fax: 0211 - 938 00 29
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„Machen Sie, dass Sie weiterkommen!“
lautet das Motto des Bildungsschecks, mit dem das Land NRW zu mehr Weiterbildung motivieren will. Der Bildungsscheck ermöglicht Weiterbildung zum halben Preis. Arbeit und Leben bietet auf Anregung von Betriebsräten die verbindliche Beratung zum Bildungsscheck vor Ort, also im Betrieb an.
Weiterbildung zum halben Preis
Mit dem Bildungsscheck wird die Hälfte der Weiterbildungskosten – bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Scheck – übernommen. Finanziert wird dies durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds. Den restlichen Betrag zahlt der Bildungsscheckempfänger bzw. der Betrieb
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Der Bildungsscheck kann sowohl von Arbeitnehmenden selbst als auch von Unternehmen für die Mitarbeitenden beantragt werden. Um möglichst vielen Menschen den Weg zur Weiterbildung zu erleichtern, ist der Zugang zum Bildungsscheck geöffnet worden:
Alle Arbeitnehmenden, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner Weiterbildung teilgenommen haben, können einen Bildungsscheck beantragen. Neu ist, dass nun auch Mitarbeitende von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden. Auch bei der geplanten Rückkehr in den Beruf nach der Betreuung von Kindern oder Angehörigen kann der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden; sowie wie im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, die bisher kürzer als fünf Jahre ausgeführt wird.
Weiterhin kann der Bildungsscheck auch von Betrieben zur Förderung der Weiterbildungsaktivitäten der Angestellten beantragt werden. In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten liegt der Fokus auf Mitarbeitende, die mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten oder keine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben, in der Zeitarbeit beschäftigt oder älter als 50 Jahre alt sind. Mindestens jeder zweite Bildungsscheck-Empfänger muss eines dieser Kriterien erfüllen. Bis zu 20 Bildungsschecks können von den Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden im Jahr beantragt werden. In Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können jährlich bis zu fünf Mitarbeitende einen Bildungsscheck bekommen, vorausgesetzt sie haben im laufenden Jahr oder im vorherigen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Ab dem sechsten Bildungsscheck muss jeder zweite Bildungsscheck-Empfänger im Unternehmen eines der oben beschriebenen Kriterien erfüllen.
Beschäftigte, die zu der oben beschriebenen Personengruppe gehören, können jährlich einen Bildungsscheck über den individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck über den betrieblichen Zugang erhalten.
Ob der Bildungsscheck grundsätzlich infrage kommt, kann in wenigen Augenblicken mit diesem
Schnell-Check überprüft werden.
Der Weg zur Weiterbildung
Vor jedem Bildungsscheck steht die persönliche Beratung! Das heißt, dass der Bildungsscheck sofort nach einem persönlichen und obligatorischen Beratungsgespräch in einer der etwa 160
Beratungsstellen in NRW ausgestellt wird. Innerhalb von drei Monaten muss der Bildungsscheck dann bei einem anerkannten Weiterbildungsträger eingereicht werden.
Beratung vor Ort
Arbeit und Leben bietet die erforderliche Beratung zum Bildungsscheck vor Ort an. Wir kommen in den Betrieb und informieren über den Bildungsscheck und beraten zur individuell zugeschnittenen Weiterbildung.
Bei Interesse, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, der dann zur Terminabsprache Kontakt zu Cornelia Scholz oder Claudia Bednarski (Bildungsreferentinnen) aufnimmt: 0211-93800-23/-24.
- Wir unterstützen bei der Formulierung von Bildungszielen,
- gemeinsam erarbeiten wir die geeigneten Weiterbildungsinhalte und die angemessenen Angebotsformen,
- und suchen nach geeigneten Bildungsangeboten und Weiterbildungsträgern,
- wir klären die formellen Voraussetzung bei der Beantragung des Weiterbildungsschecks und
- wir stellen den Bildungsscheck aus.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Tätigkeit zu Gute kommen. Dazu gehören Kurse, in denen Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermittelt werden, wie in Sprach- und EDV-Kursen oder Kurse, in denen Arbeits- und Lerntechniken thematisiert werden. Nicht gefördert werden Angebote, die der reinen Erholung und Unterhaltung dienen oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen.
Allgemeine Informationen zum
Bildungscheck NRW und Informationen zum
Bildungsscheck für Berufsrückkehrende sind hier zu finden. Diese sind auch in verschiedenen Sprachen erhältlich:
russisch und
türkisch.


