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Dr. David M. Mintert
Bildungsreferent
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Achim Pläschke
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Nora Wilhelm
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Der Weg zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung für JAV-Mitglieder
nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
oder nach § 58 Satz 1 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG NW
1. Schritt: Seminarauswahl und Beschluss der JAV
Aus unserem Bildungsprogramm wählt die Jugend- und Auszubildendenvertretung für ihre Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus und beschließt, wer teilnehmen soll. Ersatzmitglieder können dann an Seminaren teilnehmen, wenn sie in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen wurden und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00).
Der Beschluss der JAV wird anschließend an den Personalrat oder den Betriebsrat weitergeleitet.
2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss.
Nur der Betriebs- oder Personalrat kann Beschlüsse fassen, die dem Arbeitgeber gegenüber unmittelbar wirksam sind. Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin und des Kollegen aus der JAV beschlossen. Die JAV-Mitglieder haben dabei volles Stimmrecht. Der Beschluss wird im Wortlaut und mit der Angabe der Stimmenmehrheit in die Niederschrift der Sitzung aufgenommen und anschließend dem Arbeitgeber mitgeteilt.
3. Schritt: Anmeldung
Der Betriebsrat oder Personalrat schickt die Anmeldung und inkl. der Bescheinigung über den Beschluss an Arbeit und Leben DGB/VHS Nach der Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift. Ungefähr vier Wochen vor Seminarbeginn folgt das Einladungsschreiben mit Wegbeschreibung zur Tagungsstätte.
4. Schritt: Seminarteilnahme
Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten/Seminarpauschale braucht ihr euch nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des
Seminars ab.

