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		<title>Arbeit und Leben NRW - Arbeitsrecht aktuell</title>
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		<description>Arbeitsrecht aktuell von Arbeit und Leben NRW</description>
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		<copyright>Arbeit und Leben NRW</copyright>
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			<title>Arbeit und Leben NRW - Arbeitsrecht aktuell</title>
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	<title>“Equal-Pay“ in der Zeitarbeit nicht für Forderungen vor Dezember 2010?</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/05/10/equal-pay-in-der-zeitarbeit-nicht-fuer-forderungen-vor-dezember-2010/</link>
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	<pubDate>Thu, 10 May 2012 13:35:00 +0200</pubDate>
	<description> 							LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011, Az.: 11 Sa 852/11										Sachverhalt: Der Kläger steht mit einer Zeitarbeitsfirma seit 2004 in einem Arbeitsverhältnis. Seit dessen Beginn wurde er ausschließlich im Kundenaußendienst als Ableser eingesetzt.  Laut Arbeitsvertrag galten zunächst die tariflichen Regelungen (insbes. der Manteltarifvertrag) mit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen). Mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) hatte das BAG jedoch festgestellt, dass die Organisation CGZP nicht tariffähig sei (siehe unser Newsletter vom Februar 2011). Schon zuvor im April 2010 hatten die Parteien eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, wonach auf das Arbeitsverhältnis die zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) geltenden Tarifverträge Anwendung finden.  Der Kläger ist der Ansicht, dass die von der CGZP ...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Zulässigkeit von Kettenbefristungen bei ständigem Vertretungsbedarf</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/05/03/zulaessigkeit-von-kettenbefristungen-bei-staendigem-vertretungsbedarf/</link>
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	<pubDate>Thu, 03 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
	<description> 							EuGH, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 („Kücük“)										Orientierungssätze: Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn dieser Bedarf wiederkehrend oder sogar ständig ist. Diese aufeinanderfolgenden befristeten Verträge können jedoch ggf. unter Berücksichtigung von Zahl und Gesamtdauer der zurückliegenden befristeten Verträge mit demselben Arbeitgeber einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.  Sachverhalt: Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, Frau Kücük, war elf Jahre lang aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen als Justizangestellte im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln beschäftigt. Alle Verträge wurden zur Vertretung unbefristet eingestellter Justizangestellter geschlossen, die sich vorübergehend hatten beurlauben lassen (beispielsweise Erziehungs- und Sonderurlaub).Frau Kücük hatte vor dem Arbeitsgericht Köln geltend gemacht, dass ihr letzter Arbeitsvertrag unbefristet sei, d...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Verlust von Urlaubsansprüchen bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/04/26/verlust-von-urlaubsanspruechen-bei-laenger-dauernder-arbeitsunfaehigkeit/</link>
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	<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
	<description> 							LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, Az.: 10 Sa 19/11										Orientierungssatz: Urlaubsansprüche gehen gem. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter. Bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sie nicht abzugelten. Eine hiervon abweichende Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG ist nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2011 (Rs. C-214/10, „Schulte“) EU-rechtlich nicht geboten.  Sachverhalt: Kläger und Arbeitgeber haben sich darüber gestritten, ob dem Kläger ein Anspruch auf die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus den Jahren 2007 bis 2009 zusteht. Der Kläger war von 2006 bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt und hatte deshalb in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen können. Das LAG sprach ihm lediglich Abgeltungsansprüche für das Jahr 2009 zu.  Entscheidungsbegründung: Das LAG hat entschieden, dass die Urlaubsansprüche des Klägers au...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Sozialauswahl und Altersdiskriminierung</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/04/19/sozialauswahl-und-altersdiskriminierung/</link>
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	<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
	<description> 							BAG, Urteil vom 15.12.2011, Az.: 2 AZR 42/10										Orientierungssatz:  Die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl zum Erhalt der vorhandenen Altersstruktur der Belegschaft ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Gruppenbildung in &quot;Zehnerschritten&quot; ist unbedenklich. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen die europäische Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000 zum Diskriminierungsverbot, da sie durch rechtmäßige Ziele der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik gerechtfertigt ist.  Sachverhalt: Die Parteien haben unter anderem über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung gestritten. Die 1971 geborene Klägerin war seit 1999 beim Arbeitgeber als gewerbliche Produktionsmitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitgeber stellt Tiernahrung her und beschäftigt in dem von der Maßnahme betroffenen Werk 242 Mitarbeiter. Betriebsrat und Arbeitgeber  haben einen Interessenausgleich mit beigefügter Namensliste von 31 zu kündigenden Arbeitnehmern, ...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfes</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/04/12/mitbestimmung-bei-versetzungen-waehrend-eines-arbeitskampfes/</link>
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	<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 09:04:00 +0200</pubDate>
	<description> 							BAG, Beschluss vom 13.12.2011, Az.: 1 AZR 2/10										Orientierungssatz: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht zur Zustimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG beteiligen, wenn er arbeitswillige Arbeitnehmer aus einem nicht bestreikten Betrieb in einen von einem Arbeitskampf betroffenen Betrieb desselben Arbeitgebers versetzen will.  Sachverhalt: Der Arbeitgeber betreibt einen Lebensmittelgroßhandel. Am Standort Frechen unterhält er zwei Betriebe, die Zentrale und ein Logistikzentrum. Während eines Arbeitskampfes um einen betriebsbezogenen Haustarifvertrag im Logistikzentrum versetzte er arbeitswillige Beschäftigte der Zentrale vorübergehend dorthin zur Streikabwehr, ohne vorher den Betriebsrat der Zentrale zu beteiligen.  Im zugrundeliegenden Beschlussverfahren beantragte der Arbeitgeber die Feststellung, dass eine derartige personelle Maßnahme nicht der Zustimmung des abgebenden Betriebsrates der Zentrale bedürfe.  Entscheidungsbegründung: Das BAG gab dem Arbeitgeber Recht. Die ...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Professoren schlagen Einschränkung des Streikrechts in der Daseinsvorsorge vor!</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/04/04/professoren-schlagen-einschraenkung-des-streikrechts-in-der-daseinsvorsorge-vor/</link>
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	<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
	<description> 							Gesetzesinitiative										Die Arbeitsrechtler Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Gregor Thüsing und der Verfassungsrechtler Prof. Dr Christian Waldhoff haben am 19. März 2012 in Berlin einen brisanten Gesetzesvorschlag vorgestellt: Das Streikrecht in der Daseinsvorsorge wie z. B. der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Energie- und Wasserversorgung, Feuerwehr, Entsorgung, Verkehr sowie Kommunikationsinfrastruktur (z.B. Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG) soll danach begrenzt werden. Der Gesetzesvorschlag sieht fünf Kernpunkte vor: Ankündigung der Arbeitsniederlegung vier Tage im Voraus; Aufrechterhaltung einer Grundversorgung; Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen nur nach einem sog. „doppelten Quorum“ d.h. es müssen mehr als 50 % der teilnahmeberechtigten Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen und davon mehr als 50 % der Arbeitskampfmaßnahme zugestimmt haben; Unzulässigkeit des Arbeitskampfes, wenn eine der beiden Seiten ein Schlichtungsverf...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Bis zu vier Tage mehr ohne den Chef – längerer Urlaub für jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/03/28/bis-zu-vier-tage-mehr-ohne-den-chef-laengerer-urlaub-fuer-juengere-beschaeftigte-im-oeffentliche/</link>
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	<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 15:19:00 +0200</pubDate>
	<description> 							BAG vom 20.03.2012, Az: 9 AZR 529/10										Orientierungssatz:Eine unterschiedliche Urlaubsdauer je nach Lebensalter benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und verstößt damit gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Sachverhalt:Eine 1971 geborene, beim Landkreis beschäftigte Arbeitnehmerin wollte festgestellt haben, dass ihr 2008 und 2009 und damit bevor sie das 40. Lebensjahr vollendete, jeweils ein Urlaubstag mehr als nach Tarifvertrag zugestanden hat.Die tarifliche Regelung in § 26 Abs. 1 TVöD knüpft die Dauer des Urlaubs an das Lebensalter des Arbeitnehmers an. So haben Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Anspruch auf 26, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr auf 29 und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr auf 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr.Die Arbeitnehmerin ist der Ansicht, dass die altersabhängige Staffelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters in § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AG...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Fusion mit anderem Betrieb</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/01/12/fortgeltung-einer-betriebsvereinbarung-nach-fusion-mit-anderem-betrieb/</link>
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	<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 12:33:00 +0100</pubDate>
	<description> 							BAG vom 07.06.2011, Az: 1 ABR 110/09										Orientierungssatz:Wenn Betriebe mit bis dahin eigenem Betriebsrat durch einen Tarifvertrag zu einer größeren Organisationseinheit zusammengefasst werden, gelten bestehende Betriebsvereinbarungen weiter, wenn die betriebsverfassungsrechtliche Identität der zusammengefassten Einheiten unberührt bleibt. Entscheidend für Beibehaltung oder Verlust der Identität ist, ob die Organisation der Ar-beitsabläufe, der Betriebszweck und die Leitungsstruktur unverändert geblieben sind.Sachverhalt:Seit 1997 besteht zwischen der Deutschen Post AG, Niederlassung München und dem Betriebs-rat der Niederlassung Postfilialen München eine Betriebsvereinbarung zum Jahresarbeitszeitmodell. Die Arbeitgeberin ist nach zahlreichen Unternehmensspaltungen, Verschmelzungen und Umfirmierungen innerhalb des Konzerns der Deutschen Postbank AG entstanden. Dabei wurden mehrere selbständige Betriebe aus einzelnen Unternehmen des Konzerns durch einen Tarifvertrag zu zeh...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Kündigung einer Altenpflegerin nach Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Whistleblowing</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2012/01/05/kuendigung-einer-altenpflegerin-nach-strafanzeige-gegen-arbeitgeber-whistleblowing/</link>
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	<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 11:55:00 +0100</pubDate>
	<description> 							Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Urteil vom 21.07.2011,  Az.: 28274/08										Orientierungssätze: Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK) zur Freiheit der Meinungsäußerung gilt auch am Arbeitsplatz und auch dann, wenn für das Arbeitsverhältnis Privatrecht gilt. Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen zu schützen. Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin war seit 2002 in einem Altenheim als Altenpflegerin beschäftigt. In den Jahren 2002 und 2003 berichtete der Medizinische Dienst der Krankenkassen über ernsthafte Mängel in der Pflege des Altenheims aufgrund von Personalmangel. In den Jahren 2003 und 2004 in-formierte die Arbeitnehmerin zusammen mit ihren Kollegen die Arbeitgeberin mehrfach darüber, dass sie wegen Personalmangels überlastet seien und sie deshalb Schwierigkeiten hätten, ihre Pflichten zu erfüllen. Seit März 2003 war die Arbeitnehmerin aufgrund der Überlastung wiederholt krank und zeitwei...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Pauschalabgeltung von Reisezeiten</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/11/24/pauschalabgeltung-von-reisezeiten/</link>
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	<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 10:54:00 +0100</pubDate>
	<description> 							BAG, Urteil vom 20.04.2011, Az.: 5 AZR 200/10										Orientierungssatz: Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, nach der Reisezeiten mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten sind, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche Reisetätigkeit und in welchem Umfang diese erfasst sein soll.  Zeiten als Beifahrer in einem LKW sind vergütungsrechtlich Arbeitszeit, wenn es sich um vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit handelt.  Sachverhalt: In dem Rechtsstreit ging es um die Vergütung von Zeiten als Beifahrer in einem Lkw. Der Kläger war von Februar 2003 bis März 2008 als Kraftfahrer bei dem Arbeitgeber, einem Speditionsunternehmen, beschäftigt. Dort war er im Werksfernverkehr eingesetzt und wechselte sich auf den bis zu 30stündigen Fahrten mit einem oder zwei anderen Fahrern ab. Dadurch werden Standzeiten verhindert, da die Zeiten neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine keine Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitschutzes darstellen. Der Kläger forderte...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Entschädigungsanspruch, wenn ein privater Arbeitgeber nicht prüft, ob er freie Stellen mit Schwerbehinderten besetzen kann</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/12/22/entschaedigungsanspruch-wenn-ein-privater-arbeitgeber-nicht-prueft-ob-er-freie-stellen-mit-schwerb/</link>
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	<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 10:50:00 +0100</pubDate>
	<description> 							BAG, Urteil vom 13.10.2011, Az.: 8 AZR 608/10										Orientierungssatz: Arbeitgeber sind gemäß § 81 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch) verpflichtet zu prüfen, ob sie eine freie Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzen können. Dazu ist erforderlich, dass frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen wird, um auch arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen berücksichtigen zu können. Verletzt ein Arbeitgeber diese Pflicht, ist dies ein Hinweis dafür, dass ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber benachteiligt wurde. Dieser Bewerber hat dann einen Anspruch auf Entschädigung. Sachverhalt: Der klagende Bewerber hatte eine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst und ein Betriebswirtschaftsstudium absolviert. Er ist schwerbehindert mit einem Grad von 60. Die Stelle, um die er sich bewarb, war eine Mutterschaftsvertretung in den Bereichen Personalwesen, Bauleitplanung, Liegenschaften und Ordnungsamt einer Gemeinde. Bei der Bewerbung wies er a...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/12/15/abmeldepflicht-von-betriebsratsmitgliedern/</link>
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	<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 10:25:00 +0100</pubDate>
	<description> 							BAG, Beschluss vom 29.06.2011, Az.: 7 ABR 135/09										Orientierungssatz: Ein Betriebsratsmitglied ist zur Abmeldung beim Arbeitgeber verpflichtet, wenn es während der Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz Aufgaben als Betriebsrat wahrnimmt und hierdurch organisatorische Änderungen des Arbeitsablaufs notwendig werden. Auch hat der Arbeitgeber ausnahmsweise auf Verlangen Anspruch auf die Mitteilung der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit. Sachverhalt: Der neunköpfige Betriebsrat leitete ein Beschlussverfahren ein, um gerichtlich  feststellen zu lassen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber abzumelden. Der Arbeitgeber, ein Unternehmen für automobile Marktforschung, beschäftigt ungefähr 220 Arbeitnehmer. Der Antrag des Betriebsrates blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Entscheidungsgründe:  Das BAG stellte fest, dass es eine grundsätzliche Ab- und Rückmeldepflicht bei der Wahrnehmung von B...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Falsche Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft: Anfechtung und/ oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses?</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/12/08/falsche-beantwortung-der-frage-nach-der-schwerbehinderteneigenschaft-anfechtung-und-oder-kuendigun/</link>
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	<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 10:08:00 +0100</pubDate>
	<description> 							BAG, Urteil vom 07.07.2011, Az.: 2 AZR 396/10										Orientierungssatz: Beantwortet ein Arbeitnehmer bei der Einstellung eine zulässigerweise gestellte Frage falsch, kann das zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen. Wenn sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis auswirkt, kann auch eine Kündigung gerechtfertigt sein. Sachverhalt: Bei der Klägerin ist seit 1998 ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt. Im Vertrieb des Arbeitgebers ist sie seit März 2007 beschäftigt. Im Personalfragebogen anlässlich der Einstellung füllte die Klägerin die Frage nach Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung mit „Nein“ aus. Über ein Jahr später, im Oktober 2008 erklärte der Arbeitgeber die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Ergänzend sprach er nach erfolgter Zustimmung des Integrationsamtes die fristlose, hilfsweise die ordentliche, Kündigung aus. Im Gerichtsverfahren äußerte der Arbeitgeber allerdings, dass die Klägerin bei wahrer Beantwortung der Frage ihre Einstel...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern, wenn eigene Beschäftigte eine Arbeitszeitverlängerung anzeigen</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/12/01/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-der-einstellung-von-leiharbeitneh-mern-wenn-eigene-beschaeftigte/</link>
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	<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 09:52:00 +0100</pubDate>
	<description> 							 BAG, Beschluss vom 01.06.2011, Az.: 7 ABR 117/09										Orientierungssatz: Der Arbeitgeber ist bei Einstellungen nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, in welcher Höhe eigene und Leiharbeitskräfte vergütet werden. Diese Information benötigt der Betriebsrat nicht, um sein Recht zur Stellungnahme gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG sachgerecht ausüben zu können. Damit dem Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsgrund bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern zusteht, reicht allein der angezeigte Wunsch eines Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht aus. Sachverhalt: In dem Beschlussverfahren ging es um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin als Küchenhilfe. Der Arbeitgeber beschäftigte u.a. Mitarbeiter in Teilzeit und mit befristeten Arbeitsverträgen. Mehrere Teilzeitbeschäftigte hatten dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie ihre Arbeitszeit erhöhen möchten.  Der Betriebsrat lehnte die Einstellung der Lei...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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	<title>Altersgrenze für die Einstellung von Piloten, die in einem anderen Luftfahrtunternehmen ausgebildet wurden</title>
	<author>mintert@aulnrw.de (David Mintert)</author>
	<link>http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2011/10/13/altersgrenze-fuer-die-einstellung-von-piloten-die-in-einem-anderen-luftfahrtunternehmen-ausgebildet/</link>
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	<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 10:50:00 +0200</pubDate>
	<description> 							BAG, Beschluss vom 08.12.2010, Az.: 7 ABR 98/09										Orientierungssatz: Die tarifvertragliche Regelung, nach der Piloten, die ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen absolvierten, nur eingestellt werden können, wenn sie höchstens 32 Jahre und 364 Tage alt sind, ist unwirksam. Sachverhalt: Ein zum Lufthansa-Konzern gehörendes Luftfrachtunternehmen beabsichtigte die Einstellung eines Piloten, der in einem anderen Unternehmen ausgebildet wurde. Die für das Luftfahrtunternehmen zuständige Personalvertretung verweigerte ihre Zustimmung zur Einstellung. Die Zustimmungsverweigerung wurde mit einem Verstoß gegen einen Tarifvertrag begründet. Dort waren Auswahlrichtlinien vereinbart, die u.a. auch eine Höchstaltersgrenze von 32 Jahren und 364 Tagen für die Einstellung von fremd ausgebildeten Piloten vorsehen. Diese Altersgrenze überschritt der einzustellende Pilot.   Entscheidungsgründe: Das Luftfahrtunternehmen gewann in allen Instanzen das Verfahren auf Zustimmungsersetzung. ...</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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